Die Rechtsgrundlage der EU-Fahrlizenz

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2006/126/EG ein einheitliches Führerscheinsystem geschaffen das in allen Mitgliedstaaten gilt Dieser EU-Fahrlizenz liegt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung zugrunde wodurch ein in Deutschland ausgestellter Führerschein auch in Frankreich oder Italien gültig ist Der Erwerb erfolgt nach nationalem Recht das jedoch EU-weit harmonisierte Mindeststandards erfüllt wie Sehtests Erste-Hilfe-Kurse und theoretische sowie praktische Prüfungen

Voraussetzungen für den Ersterwerb in Deutschland

Wer die EU-Fahrlizenz in Deutschland erwerben möchte muss ein Mindestalter von 17 Jahren für das begleitete Fahren oder 18 Jahre für die uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B erfüllen Zudem sind ein biometrisches Passfoto ein Nachweis Ready2Go Fahrschule über einen Sehtest und eine Bescheinigung über eine Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen erforderlich Die Anmeldung erfolgt bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gefolgt von der theoretischen und praktischen Ausbildung in einer registrierten Fahrschule

Prüfungsprozess und Aushändigung der Lizenz

Nach Abschluss der Ausbildung muss der Bewerber eine theoretische Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen zum Verkehrsrecht und zur Fahrzeugtechnik bestehen Erst danach folgt die praktische Prüfung auf öffentlichen Straßen unter Aufsicht eines amtlich anerkannten Prüfers Bei Erfolg wird die EU-Fahrlizenz als Scheckkartenführerschein ausgestellt der einen einheitlichen Aufdruck mit EU-Sternen und einer individuellen Nummer enthält Diese Karte ist zehn bis fünfzehn Jahre gültig bevor sie gegen ein neues Dokument ausgetauscht werden muss

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Entzug

Wenn ein Fahrer seine EU-Fahrlizenz in Deutschland verliert etwa durch eine Straftat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch wiederholte schwere Verstöße setzt die Behörde eine Sperrfrist fest Nach Ablauf dieser Frist kann der Betroffene die Wiedererlangung beantragen Dafür sind in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) sowie eine erneute theoretische und praktische Prüfung erforderlich

Umsetzung der EU-Regeln zur Wiederherstellung

Die Wiedererlangung folgt streng den EU-Vorgaben um zu verhindern dass Betroffene einfach in einen anderen Mitgliedstaat umziehen um dort eine neue Lizenz zu erhalten Deutschland meldet jeden Entzug dem EU-Fahrerlaubnisregister sodass alle Mitgliedstaaten informiert sind Erst nach vollständiger Erfüllung aller deutschen Auflagen inklusive MPU und Prüfungen wird die Fahrerlaubnis neu ausgestellt Diese Regelung schützt die Verkehrssicherheit in ganz Europa

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